Ferienwohnung Quaiser Cuxhaven - Altenwalde
Ferienwohnung Quaiser   Cuxhaven - Altenwalde

Preise und Informationen

Die Preise sind Tagespreise (inkl. Bettwäsche, Hand- und Geschirrtüchern sowie Strom- und Wasserkosten und Endreinigung).


Der Preis für die Ferienwohnung beträgt

 

im Jahr 2024

- bei drei Übernachtungen 84 € / Nacht,

- ab vier Übernachtungen 75 € / Nacht (beginnend mit der ersten Nacht).

 

 

Informationen über den Kurbeitrag 202

 

Die Kurtaxe wird nach Dauer des Aufenthalts bemessen, höchstens jedoch für 30 Tage. In der Hauptsaison (s.u.) zahlen Erwachsene in der Kurzone 2 (Altenwalde) 3,00 €, in der Nebensaison 2,60 €. Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres sind von der Zahlung befreit. Die Strandbenutzungsgebühr ist im Kurbeitrag enthalten.

Es handelt sich bei dem Kurbeitrag um eine Gegenleistung der zum Nutzen der Gäste geschaffenen Maßnahmen und Veranstaltungen. Dazu zählen u.a. die Strandbefestigung und -reinigung, Rettungsstationen, Kurmusik, Vorträge und Veranstaltungen. Jedes Jahr wird im Frühjahr der Sand aufgefahren und der Strand gestaltet, damit sich die Urlauber in den Strandkörben, im und auf dem Sand wohlfühlen. In den Sommermonaten reinigen fleißige Hände die Strände, Toiletten und Duschen. Die Sanitärgebäude werden gewartet und von Mai bis September sorgen Gästebetreuer für Ordnung am Strand. Kinder haben ihren Spaß an den attraktiven Tiergehegen im Kurpark, an den Seehundbänken und an den schön gestalteten Spielplätzen. An den Stränden von Sahlenburg, Duhnen, Döse, Grimmershörn und Altenbruch sichern Rettungsschwimmer auf den Stationen das Baden.

 

Hauptsaison:

01. - 08. Januar

01. April - 01. November

25. - 31. Dezember

 

 

Bettensteuer

 

Ab März 2018 verlangt die Stadt Cuxhaven den Einzug einer Bettensteuer (Übernachtungssteuer). Diese beträgt 2,75 % des Mietpreises. Ist die Übernachtung beruflich bedingt, wird von der Zahlung abgesehen. Die Bescheinigungen, die in diesem Falle beim Vermieter abgegeben werden müssen, finden Sie unter den folgenden Downloads:

 

Befreiung für Angestellte
Die Befreiung von der Bettensteuer für Angestellte muss vom Arbeitgeber im Voraus ausgefüllt und bei Ankunft beim Vermieter abgegeben werden.
Arbeitnehmer.pdf
PDF-Dokument [40.5 KB]
Befreiung für Selbstständige
Die Befreiung von der Bettensteuer für Selbstständige muss bei Ankunft ausgefüllt beim Vermieter abgegeben werden.
Selbstständige.pdf
PDF-Dokument [33.5 KB]

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© Britta Quaiser